Bundesverfassungsgericht verwirft Eilanträge gegen Beschlussfassung über Grundgesetzänderungen durch den 20. Bundestag

Der Zweite Senat des Bundesverfassungsgerichts hat in vier Beschlüssen – „Alt-Bundestag I-IV“ – (2 BvE 3/25, 2 BvE 2/25, 2 BvE 5/25 und 2 BvE 4/25) mehrere gegen die geplante Sondersitzung des 20. Deutschen Bundestages gerichtete Organstreitverfahren verworfen und in einem weiteren Verfahren (2 BvE 4/25) die Anträge auf Erlass einer einstweiliger Anordnung abgelehnt.



You are about to be redirected to another page. We are not responsible for the content of that page or the consequences it may have on you.